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Mofa

Die Fahrerlaubnis fürs Mofa ermöglicht Selbstständigkeit

Ein Mofa-Führerschein ermöglicht gerade Jugendlichen in eher ländlichen Gebieten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit: Der Fahrplan des öffentlichen Personalnahverkehrs bestimmt nicht mehr über ihre Freizeitaktivitäten. Auch die Eltern fühlen sich entlastet, wenn sie ihre Sprösslinge nicht mehr ständig abholen müssen, weil die Kinder mit ihrem Mofa selbstständig unterwegs sind. Die Voraussetzung für diese Unabhängigkeit ist natürlich der Erwerb einer Fahrerlaubnis für das Mofa, also ein Führerschein der Klasse M.

Mindestalter: 15 Jahre (etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich.)

Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts)

Gesetzlich verpflichtend ist die Teilnahme an sechs mal 90 Minuten Theorie

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)

Der Mofa-Führerschein erfordert nur wenige praktische Fahrstunden.

Die Lerninhalte in der praktischen Ausbildung für den Mofa-Führerschein bestehen unter anderem aus:

  • Eine Vollbremsung aus Maximalgeschwindigkeit
  • Kurven und Schlangenlinien fahren
  • Ordnungsgemäß anfahren und halten
  • Das Mofa wenden, Gefahren ausweichen
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwaltungsgebühren

Wer übrigens bereits einen Führerschein besitzt, muss nicht unbedingt den Mofa-Führerschein zusätzlich erwerben. Denn ein Führerschein der Klasse B, und die Führerscheinklassen A, A1 und A2 (also alle Arten vom Motorradführerschein) berechtigen bereits zum Führen eines Mofas, da sie diese Fahrzeugklasse einschließen. Und wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, darf den Roller ohne M-Führerschein führen.

Denn dann waren sie am 1. April 1980 – an diesem Tag wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt und hätten nach denen bei Ihrer Geburt geltenden Regeln auch ohne den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt Mofa fahren können. Um sein Geburtsdatum nachzuweisen, müssen Mofafahrer in diesem Fall lediglich einen Personalausweis oder einen ähnlichen Lichtbildausweis mit sich führen.

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