BE
Fahrzeugart Kombinationen aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter 18 Jahre, beim Begleitenden Fahren mit 17 Jahren, Geltungsdauer ohne Befristung, Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen = 1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 1 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe
- Personalausweis
Bitte denken Sie auch daran, das Weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische- und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)