C1E
Informationen zur Führerscheinausbildung Klasse C1E
Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre · Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich der Klasse C1 erforderlich. Beinhaltet Klasse BE.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
-
(Mindestumfang der Sonderfahrten).
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C1 = 3 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 1 Fahrstunde
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 3 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse C1 = 1 Fahrstunde
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 1 Fahrstunde
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 1 Fahrstunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C1 = 1 Fahrstunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo = 0 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Zug = 2 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Keine vorgeschriebenen Praxisstunden. In der Regel ca. 6 Stunden.
Bitte denken Sie auch daran, das Weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische- und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)