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CE

Fahrzeugart schwere Lastzüge:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG 18 Jahre. Geltungsdauer ist befristet auf 5 Jahre. Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D. 

Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):

  • Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse C = 6 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse C = 4 Stunden

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C = 5 Fahrstunden
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo/ Zug = 3 Fahrstunden/ 5 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) bei Vorbesitz Klasse C  = 2 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo/ Zug = 1 Fahrstunde/ 2 Fahrstunden
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C = 3 Fahrstunden 
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang Solo/ Zug = 0 Fahrstunden/ 3 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ärztliches Attest
  • Verwaltungsgebühren

Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.

Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

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