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 A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Leistung maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter 18 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen seit dem 19.01.2013 bis 15 Jahre gültig, Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich, Klasse A2 beinhaltet Klasse A1, AM.

Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):

Grundunterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 12 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 4 Stunden

Grundunterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 6 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 4 Stunden

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen = 4 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 3 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwaltungsgebühren
  • Erste Hilfe Kurs

Bitte denken Sie auch daran, dass weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.

Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)

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