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Fahrzeugart: Schwere Krafträder
“Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Beinhaltet Klasse A2, A1, AM.
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang des Theorieunterrichts):
Grundunterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – ohne Vorbesitz einer anderen Klasse= 4 Stunden
Grundunterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz Klasse B= 4 Stunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen = 4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 3 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwaltungsgebühren
- Erste Hilfe Kurs
Bitte denken Sie auch daran, das Weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. den Sehtest und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die theoretische- und praktische Prüfung (TÜV), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Bei Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an. Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)