neuer Tag, neue Infos. Folgende Fahrschüler dürfen wir momentan ausbilden und prüfen:
Dem Begriff der “berufsbezogenen Ausbildung“ unterfallen die Ausbildungen
- a)zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE,
- b)zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit und
- c)zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE bei stichhaltiger Arbeitgeberbescheinigung (z.B. für Rettungssanitäter, Pflegeberufe oder sonstige systemrelevante Berufe) bzw. bei eindeutiger Berufsbezogenheit (z.B. Fahrerlaubnisklasse L und T für Landwirte). -StVA Warendorf vom 17.12.2020
Theorieunterrichte finden weiter nur per E-Learning statt.
Falls eine der genannten Voraussetzungen bei euch vorliegt (außer Kunden über AfA und Jobcentern) und ihr während des Shutdowns weiter ausgebildet werden möchtet, gebt uns doch kurz bescheid. Wichtig ist, dass wir auf jeden Fall einen entsprechenden Nachweis brauchen.
Die Büros in Warendorf und Beelen sind besetzt. Persönlich kann hier aber nur mit vorheriger Terminvergabe vorbeigeschaut werden.
Ansonsten wünschen wir euch in dieser turbulenten Zeit weiterhin alles Gute und hoffen im nächsten Jahr wieder mit allen Fahrschülerinnen und Fahrschülern voll durchstarten zu können.
Bleibt gesund!
Fahrschulteam Thomas Merschkötter – Stand 17.12.2020
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