Beschleunigte Grundqualifikation
Seit dem 10. September 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation” nachweisen. Diese Ausbildung kann über die sogenannte Beschleunigte Grundqualifikation erfolgen. Nach bestandener Prüfung bekommt der Prüfling die Schlüsselnummer 95 in Spalte 12 seines Führerscheins eingetragen. Nach bestandener Prüfung vor der jeweiligen IHK hat der Führerscheininhaber 5 Jahren “Karenzzeit”. Danach muss wieder jedes Jahr ein Modul innerhalb von 5 Jahren nachgewiesen werden.