Fahrzeugart Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter 16 Jahre, Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich, beinhaltet Klasse AM.
Da sich die Kosten für die Fahrerlaubnisklassen A1 und A2 ähneln empfehlen wir bei entsprechendem Alter die Klasse A2 oder A zu erwerben.